Was muss ich mitbringen?

Für eine Aufnahme in unsere Kundendatei müssen alle Personen eine Berechtigung in Form eines sogenannten Leistungsbescheides vorlegen, der vom Jobcenter oder vom Sozialamt ausgestellt wird und die Bedürftigkeit entsprechend bescheinigt.

Dazu zählen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB), wie bei uns hauptsächlich SGB I, SGB II und SGB XII, also Wohngeld, Hartz IV bzw. Bürgergeld, Arbeitslosengeld und Grundsicherung sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

Im Einzelnen:

Bescheide vom Jobcenter oder Sozialamt.
Bescheide SGB I, SGB II, SGB XII
Bescheid Wohngeld
Bescheid Hartz IV
Bescheid Bürgergeld
Bescheid Asylbewerberleistungsgesetz
Personalausweis

Schutzgebühr

Für jede erwachsene Person und für jedes Kind wird eine Schutz-Gebühr berechnet:

  • 2,00 Euro für jede erwachsene Person
  • 0,50 Euro für jedes Kind  

Wir hoffen auf Ihr Verständnis. Vielen Dank.

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