Die Tafel Ratingen finanziert sich aus Spenden der Ratinger Bevölkerung und Ratinger Unternehmen sowie aus einer Schutzgebühr, die von den Kunden bei Ihren Einkäufen gezahlt wird. Hintergrund dieser Schutzgebühr ist auch, dass den Kunden das Gefühl vermittelt werden soll, es handele sich um einen normalen Einkauf.
Für evtl. Spenden nutzen Sie bitte unser Konto bei der Sparkasse Hilden, Ratingen, Velbert:
IBAN: DE28 3345 0000 0042 2133 14
Ein Verein oder Verband darf nur dann Spenden annehmen und Spendenbescheinigungen ausstellen, wenn er gemeinnützig ist und als Nachweis dieser Gemeinnützigkeit einen sogenannten Freistellungsbescheid vorweisen kann.
Für die Ausstellung der Spendenbescheinigungen gilt folgendes Verfahren:
Geldspenden unter 300 EUR
Es gilt das vereinfachte Spendennachweisverfahren.
Der Spender erhält zeitnah ein Dankschreiben über den eingegangenen Spendenbetrag.
Für Spenden unter 300 Euro reicht ein vereinfachter Nachweis gegenüber dem Finanzamt.
Als vereinfachter Nachweis gilt:
ein einfacher Kontoauszug, eine Buchungsbestätigung der Überweisung oder ein Einzahlungsbeleg (vgl. § 50 Abs. 4 Nr. 2 Einkommendurchführungs-Verordnung -EStDV-).
Geldspenden ab 300 EUR
Hier erstellt die Tafel Ratingen e.V. zeitnah eine förmliche Spendenbescheinigung.
Sachspenden
Für Sachspenden gibt es kein vereinfachtes Verfahren.
Der Spender erhält auf Wunsch eine formale Spendenbescheinigung.
Voraussetzung ist bei allen Spenden, dass der Spender seine Anschrift mit auf der Einzahlung angibt bzw. seine Adresse der Tafel aus früheren Spenden bekannt ist.