Voraussetzungen, um an der Lebensmittelausgabe teilnehmen zu können, sind:                        

Sie sind Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV), erhalten Grundsicherung oder sind Wohngeldempfänger. 

Dann bringen Sie bitte die folgenden Bescheide und Ausweise zur Anmeldung mit:

  • aktuellen und kompletten Bewilligungsbescheid (bitte keine Kontoauszüge oder Gehaltsabrechnungen)
  • Bescheid Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
  • Bescheid Grundsicherung
  • Bescheid Wohngeld
  • Personalausweis


Werden diese Voraussetzungen erfüllt, kann ein Tafelausweis dienstags, donnerstags und samstags in der Zeit von 11:30 Uhr bis 12:30 Uhr im Tafelladen beantragt werden.

 

Die aktuelle Schutz-Gebühr für Einkäufe im Tafel-Laden finden Sie als Download oder Anzeige im Browser (Einstellungen im Browser für pdf)   hier(Schutzgebühr).